E-Rechnung Pflicht 2025 und was Sie schon jetzt beachten sollten

Die E-Rechnung wird 2025 zur Pflicht
23. Oktober 2024

Die E-Rechnungspflicht gilt ab 2025 für alle Unternehmer. Die wenigsten bedenken hierbei aber, dass sie E-Rechnungen nicht nur versenden, sondern auch empfangen und archivieren können müssen. Bereits ab Januar 2025 könnten Firmen Rechnungen von Geschäftspartnern erhalten, die sich mit den bisherigen Tools nicht mehr öffnen und lesen lassen.

Für wen ist die E-Rechnung ab 2025 Pflicht?

Für wen ist die E-Rechnung ab 2025 Pflicht?

  • Bieten Sie Leistungen für Unternehmen innerhalb Deutschlands an?
  • Handelt es sich hierbei um steuerpflichtige Leistungen?
  • Und übersteigt deren Rechnungswert die Höhe von 250 € netto?

Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, gilt für Sie ab 2025 die E-Rechnungspflicht.

Quick-Info zur E-Rechnung 2025

    Was ist eine E-Rechnung?

    E-Rechnungen (elektronische Rechnungen) sind strukturierte, digitale Rechnungen, die maschinell verarbeitet werden können. Sie unterscheiden sich von einer einfachen PDF-Rechnung, da ihre Daten in einem normierten Format vorliegen. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt demnach ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.

    In Deutschland sind zwei Standards für E-Rechnungen weit verbreitet: ZUGFeRD und XRechnung.

    Was ist eine ZUGFeRD-Rechnung?

    ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format, das eine Rechnung sowohl als maschinenlesbares XML als auch in einer visuell lesbaren PDF-Version enthält. Es bietet Flexibilität, da es beide Varianten kombiniert und eignet sich besonders für den Austausch zwischen Unternehmen. Da eine PDF-Version der Rechnung enthalten ist, kann diese von einem Menschen leicht gegenprüft werden, während das XML-Format der maschinellen Verarbeitung dient.

    Was ist eine XRechnung?

    XRechnung ist ein rein maschinenlesbares XML-Format, das für den öffentlichen Sektor entwickelt wurde und ebenfalls den EU-Richtlinien zur elektronischen Rechnungsstellung ab 2025 entspricht. Da eine XRechnung nur maschinenlesbar ist, können Rechnungen in diesem Format von Menschen nicht direkt geprüft werden und es ist eine spezialisierte Software zur Verarbeitung und Darstellung der Rechnungsdaten nötig.

    Kann ich eine E-Rechnung empfangen?

    Verfügen Sie über ein E-Mail-Postfach, das XML-Daten korrekt verarbeitet?

    Oder besitzen Sie alternativ einen Zugang zu einem E-Rechnungsportal?

    Können Sie zugesandte E-Rechnungen öffnen und ordnungsgemäß prüfen?

    Um E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, benötigen Unternehmen entsprechende Softwarelösungen, die den Empfang und die Verarbeitung der Daten unterstützen. Für den Empfang wird entweder ein kompatibles E-Mail-Postfach benötigt, das XML-Daten korrekt verarbeitet, oder eine Anbindung an spezialisierte Plattformen. Die Verarbeitung erfolgt am besten durch eine automatisierte Buchhaltungssoftware, die die Rechnungsdaten extrahiert und in das bestehende ERP-System integriert. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie sowohl ZUGFeRD- als auch XRechnungs-Dateien problemlos verarbeiten können.

    Was muss ich beim Versand von E-Rechnungen beachten?

    Kann Ihre bisherige FIBU-Software E-Rechnungen erzeugen?

    Können Sie die erzeugten Rechnungen auch rechtskonform archivieren?

    Die meisten Rechnungsprogramme rüsten auf die neuen Formate um und können bereits jetzt E-Rechnungen erstellen und versenden. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die erstellten Rechnungen nach dem Versand auch GoBD-konform und rechtssicher aufbewahrt werden. Wenn Ihre Rechnungen nach dem Versand durch Ihre FIBU-Infrastruktur noch verändert werden können, ist dies nicht der Fall, es sei denn, Sie speichern die E-Rechnungen in einem konformen DMS oder Archivsystem.

    Bitte beachten Sie:
    Ab Januar 2025 könnten Sie Rechnungen von Ihren Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern erhalten, die sich mit Ihrer bisherigen Software nicht mehr öffnen oder darstellen lassen. Die Verarbeitung und Prüfung der neuen Rechnungen kann hierdurch immens erschwert werden. Sie sollten daher sicherstellen, dass die bestehende Infrastruktur wie beispielsweise DMS, E-Archive, ERP-Systeme oder die FIBU die neuen Formate korrekt verarbeiten wie auch rechtssicher, GoBD-konform und unverändert speichern können.

    Welche Übergangsfristen gibt es?

    Die folgenden Übergangsfristen gelten für den Versand der E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland:

    Versand von Rechnungen... 2025 2026 2027 2028
    ... im Papierformat oder elektronisch als PDF, JPG, etc.
    ... im Papierformat oder elektronisch als PDF, JPG, etc.
    und einem Vorjahresumsatz < 800.000 Euro
    ... im EDI-Format
    ... als E-Rechnung (EN 16931-konform)

    (Quelle: https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/recht-und-fair-play/steuerinfo/bmf-plant-verpflichtende-erechnung-und-meldesystem-5784882)

    Welche Vorteile bietet die E-Rechnung?

    Die Umstellung auf E-Rechnungen und die Nutzung von digitalen Archivierungssystemen bringt auch eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen mit sich. Neben der Effizienzsteigerung in der Buchhaltung durch die automatisierte Verarbeitung der E-Rechnungen reduzieren sich die Kosten für Personal und externe Dienstleistungen, wie beispielsweise beim Steuerberater. Eine DMS-Software ermöglicht eine zentrale und einfache Archivierung von Dokumenten, was nicht nur Zeit und Platz spart, sondern auch die Sicherheit und Gesetzeskonformität erhöht.

    Die wesentlichen Vorteile im Überblick:

    Effizienzsteigerung: Durch die genormte Datenstruktur von E-Rechnungen können Buchhaltungsprozesse stark automatisiert werden.

    Kostenreduzierung: Weniger Personalaufwand und geringere Kosten beim Steuerberater durch automatisierte Buchhaltungsabläufe.

    Zentrale Archivierung: Alle Unterlagen an einem Ort, auf den berechtigte Mitarbeitende jederzeit zugreifen können.

    Schnelle Dokumentensuche: Digitale Dokumente lassen sich dank vielfältiger Suchkriterien im Handumdrehen finden.

    Platzersparnis: Kein Bedarf mehr an physischen Ordnern, was Platz im Büro schafft.

    E-Mail-Entlastung: Postfächer bleiben frei und übersichtlich durch automatische E-Mail-Archivierung.

    Höhere Sicherheit: Schutz vor Cyber-Angriffen, Feuer- und Wasserschäden für wichtige Dokumente.

    Gesetzeskonforme Archivierung: Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften sowie Datenschutz- und Aufbewahrungsfristen.

    Wir beraten Sie gerne!

    Die Umstellung auf die E-Rechnung kann Unternehmen vor komplexe Herausforderungen stellen. Gerade als Spezailisten in der Digitalisierung und Anbindung von DMS- und Infrastrukturlösungen ist uns das bewusst.

    Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu diesem Thema an und zeigen Ihnen auf, welche DMS-Lösung für Ihre jeweilige Unternehmensgröße am besten geeignet ist.

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung.

    Beratung zur E-Rechnung

    Rufen Sie uns einfach an:
    +49 (0)7233 / 94 440 - 0

    Oder schreiben Sie uns:
    info@druckerlocals.de

    Verlässliche Quellen zum Thema E-Rechnung

    Im Folgenden haben wir Ihnen einige Websites gelistet, die sich mit den Regelungen zum Thema E-Rechnung beschäftigen.

    Forum elektronische Rechnung Deutschland
    https://www.ferd-net.de/

    Offizielle Plattform der Bundesregierung zu elektronischen Rechnungen
    https://www.e-rechnung-bund.de/

    IHK Darmstadt
    https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/recht-und-fair-play/steuerinfo/bmf-plant-verpflichtende-erechnung-und-meldesystem-5784882